Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenbau

Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr, Standort Lübeck
Baumaßnahme: Neubau der B 202 Ortsumgehung Tating
Vermessungstechnische Vorarbeiten, Bestandsaufnahme Flora & Fauna und Bodenuntersuchungen auf Grundstücken gem. §16 a Bundesfernstraßengesetz
Die Bundesrepublik Deutschland – Straßenbauverwaltung – beabsichtigt den Bau der Bundesstraße B 202 Ortsumgehung Tating zur Verbesserung der Verkehrsver-hältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit durchzuführen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf ver-schiedenen Grundstücken in der Zeit vom 21.08.2019 bis zum 31.12.2020 Vorarbei-ten durchzuführen, und zwar:
Vermessungsarbeiten:
 Ab dem 21.08.2019 Betreten der Grundstücke zur Durchführung von
- Überprüfung, Erkundung, Vermarkung und Beobachtung des geo-dätischen Grundlagennetzes
- Vermessungsarbeiten im Festpunktfeld
- Ortsbesichtigung, Geländeerfassung und Absteckungsarbeiten
- kurzfristigem Aufhalten von Fluchstäben, Nivellierlatten und Reflektor-stäben mit Messprismen zur Anzielung mit entsprechenden Messin-strumenten
- temporärem Kennzeichnen von Mess- und Arbeitspunkten
- kurzfristigem Aufstellen von Messinstrumenten
- vorübergehendem Einschlagen oder Eingraben von Vermarkungen und/oder Höhenfestpunkten
- Anlage von Sondernetzen mit dauerhafter Vermarkung (Rohrfestpunk-te) für den Zeitraum der Bauvorbereitung, Bauüberwachung und Bau-nachbereitung.
Nach Möglichkeit werden die Festpunkte des geodätischen Grundlagennetzes und die Festpunkte der Sondernetze außerhalb der Bewirtschaftungszeit der landwirt-schaftlichen Flächen angelegt. In Einzelfällen erfolgt eine Absprache mit den Grund-stückseigentümern bzw. Grundstückspächtern.
Zur Durchführung der Vermessungsarbeiten ist teilweise das Befahren der Grundstü-cke erforderlich.
Bestandsaufnahme Flora & Fauna
 Ab dem 21.08.2019 Betreten der Grundstücke zur Erfassung der Schutzgüter, z. B. Flora und Fauna.
Bodenuntersuchungen:
 Ab dem 21.08.2019 Betreten der Grundstücke zur Durchführung von
- Erkundungsarbeiten
- vorübergehender örtlicher Kennzeichnung von Bohransatz- und Ar-beitspunkten
- Kleinbohrungen, Bohrungen, Drucksondierungen und zur Errichtung und Beobachtung von Grundwassermessstellen für den Zeitraum der Voruntersuchung, der Baudurchführung und der Nachuntersuchung
- Pumpversuchen in zuvor hergestellten Brunnen
- Einrichtung und Ablesung von Grundwassermessstellen.
Zur Durchführung der Bohrungen ist teilweise das Befahren der Grundstücke mit ge-ländegängigen Fahrzeugen erforderlich.
Die Bohrlöcher werden wieder verfüllt.
Die Grundstücke folgender Flure können betroffen sein:
Flur
Gemarkung
Gemeinde
16
Kirchspiel-Garding
Garding
2
Tating
Tating
3
Tating
Tating
4
Tating
Tating
7
Tating
Tating
8
Tating
Tating
9
Tating
Tating
10
Tating
Tating
11
Tating
Tating
12
Tating
Tating
13
Tating
Tating
15
Tating
Tating
16
Tating
Tating
17
Tating
Tating
18
Tating
Tating
20
Tating
Tating
22
Tating
Tating
23
Tating
Tating
24
Tating
Tating
25
Tating
Tating
Bei Unklarheiten in Bezug auf die betroffenen Grundstücke steht Ihnen Frau Keßel unter der Telefonnummer 0451/371-2255 oder Herr Doll unter der Telefonnummer 0451/371-1404 zur Verfügung.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grund-stücksberechtigten verpflichtet, diese gemäß Bundesfernstraßengesetzt (§ 16a (FStrG) zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauver-waltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmit-telbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag des Berechtigten die Ent-schädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße ent-schieden.
Rechtsmittelbelehrung für die Bekanntmachung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr am Standort Lübeck, Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck, zu erheben; die Frist ist auch gewahrt, wenn der Einspruch beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Kiel, Mercator-straße 9, 24106 Kiel, erhoben wird.
Lübeck, den 24.07.2019
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Lübeck
Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck
gez. Pump

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 23. Juli 2019

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