Ortsumgebung

Tating, den 23.7.19

Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr, Standort Lübeck
Baumaßnahme: Neubau der B 202 Ortsumgehung Tating

Vermessungstechnische Vorarbeiten, Bestandsaufnahme Flora & Fauna und Bodenuntersuchungen auf Grundstücken gem. §16 a Bundesfernstraßengesetz
Die Bundesrepublik Deutschland – Straßenbauverwaltung – beabsichtigt den Bau der Bundesstraße B 202 Ortsumgehung Tating zur Verbesserung der Verkehrsver-hältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit durchzuführen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf ver-schiedenen Grundstücken in der Zeit vom 21.08.2019 bis zum 31.12.2020 Vorarbei-ten durchzuführen, und zwar:
Vermessungsarbeiten:
 Ab dem 21.08.2019 Betreten der Grundstücke zur Durchführung von
- Überprüfung, Erkundung, Vermarkung und Beobachtung des geo-dätischen Grundlagennetzes
- Vermessungsarbeiten im Festpunktfeld
- Ortsbesichtigung, Geländeerfassung und Absteckungsarbeiten
- kurzfristigem Aufhalten von Fluchstäben, Nivellierlatten und Reflektor-stäben mit Messprismen zur Anzielung mit entsprechenden Messin-strumenten
- temporärem Kennzeichnen von Mess- und Arbeitspunkten
- kurzfristigem Aufstellen von Messinstrumenten
- vorübergehendem Einschlagen oder Eingraben von Vermarkungen und/oder Höhenfestpunkten
- Anlage von Sondernetzen mit dauerhafter Vermarkung (Rohrfestpunk-te) für den Zeitraum der Bauvorbereitung, Bauüberwachung und Bau-nachbereitung.
Nach Möglichkeit werden die Festpunkte des geodätischen Grundlagennetzes und die Festpunkte der Sondernetze außerhalb der Bewirtschaftungszeit der landwirt-schaftlichen Flächen angelegt. In Einzelfällen erfolgt eine Absprache mit den Grund-stückseigentümern bzw. Grundstückspächtern.
Zur Durchführung der Vermessungsarbeiten ist teilweise das Befahren der Grundstü-cke erforderlich.
Bestandsaufnahme Flora & Fauna
 Ab dem 21.08.2019 Betreten der Grundstücke zur Erfassung der Schutzgüter, z. B. Flora und Fauna.
Bodenuntersuchungen:
 Ab dem 21.08.2019 Betreten der Grundstücke zur Durchführung von
- Erkundungsarbeiten
- vorübergehender örtlicher Kennzeichnung von Bohransatz- und Ar-beitspunkten
- Kleinbohrungen, Bohrungen, Drucksondierungen und zur Errichtung und Beobachtung von Grundwassermessstellen für den Zeitraum der Voruntersuchung, der Baudurchführung und der Nachuntersuchung
- Pumpversuchen in zuvor hergestellten Brunnen
- Einrichtung und Ablesung von Grundwassermessstellen.
Zur Durchführung der Bohrungen ist teilweise das Befahren der Grundstücke mit ge-ländegängigen Fahrzeugen erforderlich.
Die Bohrlöcher werden wieder verfüllt.
Die Grundstücke folgender Flure können betroffen sein:
Flur
Gemarkung
Gemeinde
16
Kirchspiel-Garding
Garding
2
Tating
Tating
3
Tating
Tating
4
Tating
Tating
7
Tating
Tating
8
Tating
Tating
9
Tating
Tating
10
Tating
Tating
11
Tating
Tating
12
Tating
Tating
13
Tating
Tating
15
Tating
Tating
16
Tating
Tating
17
Tating
Tating
18
Tating
Tating
20
Tating
Tating
22
Tating
Tating
23
Tating
Tating
24
Tating
Tating
25
Tating
Tating
Bei Unklarheiten in Bezug auf die betroffenen Grundstücke steht Ihnen Frau Keßel unter der Telefonnummer 0451/371-2255 oder Herr Doll unter der Telefonnummer 0451/371-1404 zur Verfügung.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grund-stücksberechtigten verpflichtet, diese gemäß Bundesfernstraßengesetzt (§ 16a (FStrG) zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauver-waltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmit-telbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag des Berechtigten die Ent-schädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße ent-schieden.
Rechtsmittelbelehrung für die Bekanntmachung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr am Standort Lübeck, Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck, zu erheben; die Frist ist auch gewahrt, wenn der Einspruch beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Kiel, Mercator-straße 9, 24106 Kiel, erhoben wird.
Lübeck, den 24.07.2019
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Lübeck
Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck
gez. Pump

 

Husumer Nachrichten am 29.12.17

 

Beim Thema Ortsumgehung Tating erinnerte der Minister daran, das die Idee bereits seit 1979 existiere und die Planfeststellung 2009 begonnen habe. „Im vergangenen Jahr wurde die Maßnahme dann in den vordringlichen Bedarf eingestuft.“ Derzeit laufe das Planänderungsverfahren, das bis Ende März 2018 abgeschlossen sein soll. „Danach dauert es in der Regel noch neun bis zwölf Monate bis zum Beschluss.“ Er sei aber überzeugt, dass „wir das schneller hinbekommen und der Plan bis Ende 2018 beschlossen ist“. Schließlich wolle man den Flaschenhals so schnell wie möglich entschärfen. sp

 

Brief vom 16.3.2017 von Herrn Minister Meyer.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

vielen Dank für Ihre Anfragen zum Fortgang bei der Ortsumgehung Tating. Ich freue mich
Ihnen mitteilen zu können, dass die bereits weit vorangeschrittenen Planungen der Orts-
umgehung Tating zügig weiter bearbeitet werden, um eine entsprechende Realisierung zu
gewährleisten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Meyer

 

Mail vom Wirtschaftsministerium vom 7.2.17

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. Januar 2017, in der Sie sich nach dem Stand der Bearbeitung des Vorhabens Ortsumgehung Tating erkundigen.

Anfang nächster Woche findet ein Personalbemessungsgespräch mit dem LBV-SH statt. Nach diesem Termin können wir Aussagen zum weiteren Zeitplan treffen.

Wir informieren Sie dann gerne.

Mit freundlichen Grüßen aus Kiel

Stephan Kliewe

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,

Verkehr und Technologie

Referat VII 41

Geschäftszeichen VII 411/PG FBQ 3/PG WK 2

Düsternbrooker Weg 94

24105 Kiel

 

Für unsere Gemeinde laufen die Planungen für eine Umgehungsstraße nördlich der Gemeinde.

Nach Auskunft vom Straßenbauamt FL, Herrn Borm, vom 9.9.2014 wurde nun auch noch ein Fledermausgutachten für die Trassenführung in Auftrag gegeben. Fertigstellung voraussichtlich im Frühjahr 2015.

Die Umgehungsstraße Tating, Garding, Katharinenheerd wurde aus dem Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2015 gestrichen.

Viele Eingaben lassen hoffen, dass im Beschluss zum Herbst 2016 nur Tating ohne Garding und Katharinenheerd wieder aufgenommen wird.

Umgehungsstraße Tating

 

Es gibt auch mal gute Tage“. Tatings Bürgermeister Hans Jacob Peters strahlt: Die Ortsumgehung Tating ist wieder drin im Bundesverkehrswegeplan 2030 – in der Rubrik „Vorrangiger Bedarf“. Die Proteste der Tatinger, der Region und des Verkehrsministeriums in Kiel hatten also Erfolg. Im März hatte es auf Eiderstedt noch lange Gesichter gegeben: Das Projekt war aus dem Bundesverkehrswegeplan geflogen, da auch Tatings NachbarortGarding mit eingeplant gewesen war. Diese Strecke wäre zwölf Kilometer lang gewesen und hätte 34 Millionen Euro gekostet. Das war dem Ministerium zu teuer. Die ganze Region staunte über die Ablehung: Denn Garding hatte nie eine Ortsumgehung beantragt.

Nun die Wendung, damit könnte dieses wichtige Verkehrsprojekt auf Eiderstedt endlich realisiert werden, damit würde endlich Ruhe in der historischen Dorfstraße einkehren und die langen Verkehrsstaus an schönen Sommertagen Richtung St. Peter-Ording hätten ein Ende. Und das wird auch Zeit: Vor fast sechs Jahrzehnten waren erste Planungen für die Umgehung im Zuge der B  202 angestoßen. Der CDU-Bundestagsabgordnete Ingbert Liebing hatte die Gemeinde mit der frohen Botschaft überrascht. Demnach soll der fast vier Kilometer lange Abschnitt rund sieben Millionen Euro kosten und nun bis spätestens 2030 verwirklicht werden.

Allerdings weiß Hans Jacob Peters auch, dass der Baubeginn noch Jahre auf sich warten lassen kann. Denn erst einmal müsse der Planfeststellungsbeschluss gefasst werden. Nach seinem Kenntnisstand lägen aber alle Unterlagen vor, inklusive des Fledermausgutachtens. „Erst wenn wir den Beschluss haben, werden wir im Dorf weiterplanen“, so Peters. Dabei sollen auch die Bürger eingebunden werden. Im Mittelpunkt werde die Dorfstraße stehen. „Wichtig ist, dass wir die Fahrradrouten wieder durch den Ort leiten. Wegen der Verkehrsbelastungen führen sie jetzt über Tholendorf.“ Er hofft auch, dass sich mehr Geschäfte im Ort ansiedeln. Peters dankt allen Bürgern, die bei dem Kampf um die Umgehungsstraße mitgezogen und am Beteiligungsverfahren des Bundesministeriums teilgenommen haben.

Die Umgehung wird nördlich um Tating herumführen. Nach dem jetzigen Planungsstand wird sie in Höhe des Bauernhofes Gravert östlich von Tating beginnen – „dort wurde vor 15 Jahren bereits ein Haus wegen des geplanten Baus abgerissen“, so Peters. Westlich Tating s trifft die neue Straße dann beim Golfplatz und in Höhe des Medfeldwegs wieder auf die alte B  202. Auch in St. Peter-Ording wird die Entscheidung begrüßt. Immerhin können LKW und Busse den Ort nur über die Wittendüner Allee erreichen, da die Ortsdurchfahrt Tating für sie gesperrt ist. „Mit der Umsetzung, die natürlich noch Jahre dauern kann, lassen sich neue Gedanken fassen“, so Bürgermeister Rainer Balsmeier. Beispielsweise wäre eine direkte Anbindung des Gewerbegebiets über den Medfeldweg vorstellbar, damit müsste der Anlieferverkehr nicht mehr durch den Ort.

Der nordfriesische SPD-Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Matthias Ilgen zeigt sich ebenfalls erfreut über die Nachrichten aus Berlin: „Das ist ein gutes Signal für die Westküste im touristisch geprägten Eiderstedt um St. Peter-Ording.“ Landesverkehrsminister Reinhard Meyer gebühre an dieser Stelle ein großer Dank für seinen beharrlichen Einsatz, dafür, dass er Bundesverkehrsminister Dobrindt nun im zweiten Anlauf doch noch von der Dringlichkeit des Projekts überzeugen konnte, so Ilgen abschließend. 

Husumer Nachrichten vom 19-7-16


Brief vom 25.10.2016

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Post-
fach 71 28 I 24171 Kiel

Herrn

Hans Jacob Peters

Bürgermeister der Gemeinde Tating
Nordergeest 2

25881 Tating

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. September 2016, in der sie sich noch ein-
mal für eine schnelle Umsetzung der Ortsumgehung Tating einsetzen.

Ministerpräsident Albig dankt Ihnen auch für Ihre E-Mail vom 2. Oktober 2016 in der glei-
chen Angelegenheit und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

.

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, alle im neuen BVWP 2030 für Schleswig-Holstein
enthaltenen Maßnahmen im vorgegebenen Zeitraum planerisch vorzubereiten und umzu-
setzen - also auch die Ortsumgehung Tating. Um dieses Ziel zu erreichen, werden so- wohl das Planungspersonal im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-
Holstein (LBV-SH) als auch die Planungsmittel für Aufträge an externe Büros und Gutach-
ter ab kommenden Jahr erheblich aufgestockt. Mit dem LBV-SH laufen derzeit die von
Herrn Conradt bereits erwähnten Abstimmungen zur Prioritätenreihung der Maßnahmen.

Ohne den Ergebnissen der Gespräche vorzugreifen, rechne ich damit, dass die Planun-
gen zur Ortsumgehung Tating aufgrund des schon weit vorangeschrittenen Bearbeitungs-
standes zügig weiter bearbeitet und dann auch zum Abschluss gebracht werden können.
Der LBV-SH wird Sie gerne zu gegebener Zeit über die weitere geplante Zeitschiene in-
formieren.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Meyer 

 

Auf der Einwohnerversammlung am 13.2.2020 vom LVB Lübeck das weitere Vorgehen zur Planung der Umgehungsstraße vorgestellt.

Dies können Sie nachlesen unter :

https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LBVSH/Aufgaben/Strassenbau/B202_Ortsumgehung_Tating/B202_Ortsumgehung_Tating.html;jsessionid=8240718124987C092E5C3C2EB532D24C.delivery1-replication.

 

Tating, den 29.2.2020

Bürgermeister

Hans Jacob Peters

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