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Kirchenwahl am 27.11.2016

Wer wird gewählt?

Zur Wahl stehen Glieder der evangelischen Kirche, die am Wahltag
mindestens 18 Jahre alt sind und von mindestens fünf weiteren
Gemeindegliedern vorgeschlagen werden.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag mindestens
14 Jahre alt sind. Sie gehören meistens zur Gemeinde an ihrem
Hauptwohnsitz.

Wo und wie wird gewählt?

Die Wahl findet in der Regel in kirchlichen Räumen statt. Der amtierende
Kirchengemeinderat bestimmt, wie lange die Wahllokale geöffnet

sind. Die Wahl muss am Wahltag mindestens drei Stunden

ohne Unterbrechung möglich sein.

Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder haben per Post eine
Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Damit kann auch Briefwahl
beantragt werden. Wie bei politischen Wahlen ist die Wahlhandlung
öffentlich, die Stimmabgabe geheim. Der Stimmzettel wird verdeckt
in eine Wahlurne gelegt.

Auf den Stimmzetteln können die vorgeschlagenen Kandidatinnen
und Kandidaten angekreuzt werden. Es steht darauf, wie viele der
Kandidierenden zu wählen sind, welche der Vorgeschlagenen zu
den Mitarbeitern der Kirchengemeinde gehören und wie viele von
diesen Mitarbeitenden gewählt werden können.

Weitere Informationen

Weitere Informationen und den vollständigen Wortlaut der
Kirchengesetze zum Thema Wahl finden Sie unter •• www.kirche-wahl.de ••
im Internet. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 16. November 2016

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