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Ja zur Umgehungsstraße Tating

Die Begründung für die Streichung der Ortsumgehung finden sie unter:

 

http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B202-G30-SH/B202-G30-SH.html

 

Zu beanstanden sind folgende Punkte:

 

Ortsumgehung Tating, nicht Tating/Garding
 

Länge = 3,815 nicht 12,1 km

Bruttokosten = 7 Mio, nicht 34,2 Mio

Begründung der Dringlichkeitseinstufung:
Das Projekt dient der Sicherheit der Bürger auf den Gehwegen, dem Erhalt des Dorfkerns in Tating und dem Erhalt der Bausubstanz.

Die Aussage, das Projekt ist nicht wirtschaftlich (NKV < 1), es besteht deshalb kein Bedarf ist falsch.

Der LKW-Anteil beträgt deutlich mehr als 6 %

Gesamtergebnis:
Das Projekt besitzt eine geringe städtebauliche Bedeutung.
Die Aussage ist falsch:
Der historische Ortskern in Tating, das sogenannte „Neugierige Dorf“ kann ohne Umgehungsstraße um Tating nicht erhalten werden.
Die Gemeinde hat kürzlich einen B-Plan zum Erhalt des Dorfkerns erarbeitet.
Wir haben Baulinien festgeschrieben, die ohne Umgehung nicht zu halten sind.

Eine Stellungnahme können sie abgeben unter:

http://www.bmvi.de//DE/Service/service_node.html

 

oder per Brief an:

 

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin

 

Hans Jacob Peters

(Bürgermeister)

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sa, 02. April 2016

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